Tobias Oest | Rechtsanwalt in Trier

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Mindestlohn aktuell - Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit steht bevor

In derzeit 8 Branchen sind tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) für allgemein verbindlich erklärt.

Dies hat zur Folge, dass sich Arbeitnehmer im Bereich der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Elektrohandwerk, der Gebäudereinigungsleistungen, im Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks, im Bereich der Sicherheitsdienstleistung sowie im Bereich der Wäschereidienstleistung Objektkunden Geschäfte auf die tariflich vereinbarten Mindestlöhne berufen können.

Daneben besteht im Bereich der Pflegebranche eine Verordnung nach § 11 AntG der Lohn unter Grenzen festgelegt worden sind.

Nachdem sich im Bereich der Zeitarbeit zwischenzeitlich die Branchen auf einen Tarifvertrag geeinigt haben, steht derzeit die entsprechende Rechtsverordnung mit der der Mindestlohntarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird kurz bevor.

Der Tarifvertrag sieht für Westdeutschland einen Mindestlohn von 7,79 € als Einstiegslohn vor.

Für die betroffene Branche ist es insbesondere aufgrund der angekündigten Überprüfung wichtig, kurzfristig die entsprechenden Verträge zu überprüfen und ggf. die Vergütung anzupassen.

Der Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der forstlichen Dienstleistung, des Steinmetz und Bildhauerhandwerks ist dringend zu empfehlen, die aktuellen Entwicklungen zu verfolgen, da deutlich zu erkennen ist, dass seitens der Politik beabsichtigt ist, auch in diesen Branchen Mindestlohntarifvertrage für allgemein verbindlich zu erklären.


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