Für meine Inanspruchnahme im Bereich der außergerichtlichen Vertretung sowie der Prozessvertretung entstehen ihnen, soweit keine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist, Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Gerne bin ich bereit, Ihnen kostenfrei eine Übersicht über die voraussichtlich anfallenden Kosten meiner Inanspruchnahme zu erstellen.
In den Bereichen des Vergaberechts sowie des Verwaltungsrechtes stehen die gesetzlichen Honoraransprüche teilweise in einem unangemessenen Verhältnis zu dem erforderlichen Arbeitsaufwand. In diesen Fällen biete ich Ihnen den Abschluss einer individuellen zeitabhängigen Vergütungsvereinbarung an.
Gerne bin ich bereit, Ihnen auch in diesen Fällen kostenfrei eine Übersicht über die voraussichtlich anfallenden Kosten meiner Inanspruchnahme zu erstellen.
Der regelmäßige Stundensatz beträgt bei minutengenauer Abrechnung sowie der Vereinbarung einer Höchststundenzahl 250,00 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer.
Die Kosten einer mündlichen Erstberatung betragen je nach Umfang und Bedeutung der Sache 100 – 200 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer.
Bei einer anschließenden Beauftragung zu einer weitergehenden Tätigkeit erfolgt in jedem Fall eine Anrechnung des gezahlten Erstberatungshonorars auf die anfallenden Anwaltsgebühren.
Gerne bin ich nach einer kurzen Schilderung der Angelegenheit bereit, Ihnen vorab die Kosten einer Erstberatung in der Sache mitzuteilen.
In Fällen umfangreicherer Beratungstätigkeit steht eine am Streitwert orientierte Vergütung oftmals in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erforderlichen Arbeitsaufwand. In diesen Fällen biete ich Ihnen den Abschluss einer individuellen zeitabhängigen Vergütungsvereinbarung an.
Der regelmäßige Stundensatz beträgt bei minutengenauer Abrechnung sowie der Vereinbarung einer Höchststundenzahl 250,00 Euro einschließlich 19 % Umsatzsteuer.
Gerne bin ich bereit, Ihnen kostenfrei eine Übersicht über die voraussichtlich anfallenden Kosten meiner Inanspruchnahme zu erstellen.
Für den Fall, das in Ihrem Fall möglicherweise ein Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig wäre, übernehme ich selbstverständlich für Sie die erforderliche Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.